Umsatzsteuer und Voranmeldung

Was ist Umsatzsteuer? Wer muss Umsatzsteuer zahlen? Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung?


Umsatzsteuervoranmeldung

Je nach Alter und Umsatzsituation des Unternehmens verpflichtet das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt zur monatlichen, quartalsweisen oder jährlichen Umsatzsteuervoranmeldung und damit verbunden der Abführung auflaufender Umsatzsteuerbeträge. Die Umsatzsteuervoranmeldung besteht in der Regel aus zwei Teilen:

  • Umsatzsteuervoranmeldung ausgefüllt an Finanzamt senden (zum Beispiel elektronisch mittels Elster Formular)
  • Umsatzsteuer an Finanzamt zahlen (falls mehr eingenommen als ausgegeben, andernfalls erstattet das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer zurück)

Bei höheren Ausgaben als Einnahmen entsteht in der Regel abhängig von der Art der getätigten Umsätze anstatt eines Zahlungsbetrages ein Guthaben, das vom Finanzamt auf ein vom Unternehmen zu benennendes Konto ausgezahlt wird.

Für neu gegründete Unternehmen trifft in der Regel die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung zu. Bei Unternehmen mit geringen Umsätzen wird das Finanzamt nach dem Gründungsjahr auf die vierteljährliche Variante umstellen. Die Umsatzsteuererklärung ist spätestens bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt einzureichen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder. Die Umsatzsteuervoranmeldung für das erste Quartal eines Jahres ist demzufolge spätestens zum 10. April einzureichen. Unter bestimmten Bedingungen kann jedoch beim Finanzamt (schriftlich) eine Fristverlängerung um einen Monat (Dauerfristverlängerung) beantragt werden.

Um den Aufwand der Umsatzsteuervoranmeldung möglichst gering zu halten, ist es ratsam, Belege und Rechnungen zeitnah nach Ein-/ Ausgang zu erfassen. Für kleine Betriebe ist das Führen einer Einnahmeüberschussrechnung völlig ausreichend. Größere Unternehmen müssen mit der doppelten Buchführung vorlieb nehmen.

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